Das Honorar für die Rechtsvertretung wird nach den in Österreich gültigen allgemeinen Honorarkriterien (AHK) bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) abgerechnet.
Es gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen (siehe unten).
Das Honorar für die Rechtsvertretung wird nach den in Österreich gültigen allgemeinen Honorarkriterien (AHK) bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) abgerechnet.
Es gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen (siehe unten).