„Wer alles verteidigt – verteidigt nichts!“
Dieses Zitat stammt von Friedrich II „der Große“. Was dieser berühmte Staatsmann damit meint: setze Schwerpunkte! Angewandt auf unsere Rechtsordnung und die Vielzahl von Normen, Gesetzen, Verordnungen, Judikaten etc. bedeutet diese Prämisse, dass es quasi unmöglich ist, sämtliche Aspekte unserer Rechtsordnung zu „kennen“ und auch perfekt zu „können“. Da mein Anspruch an mich jedoch ist, meine Tätigkeit mit höchster Präzision und Perfektion auszuüben, so ist es nötig, sich neben der nötigen überblicksartigen Kenntnis der gesamten Rechtsordnung in der konkreten Tätigkeit auf Schwerpunkte hin zu spezialisieren. Die vorwiegende Ausrichtung meiner Tätigkeit ist auf folgende Bereiche fokussiert:
- Vertrags-/Liegenschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Strafverteidigung
- Grund- und Menschenrechte
- Schadenersatz- und Versicherungsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Umwelt-/Klimaschutz